Urlaubszeit: Tiere aussetzen ist strafbar!

Wer sein Tier vor dem Urlaub aussetzt oder es ohne regelmäßige Versorgung zurückläßt macht sich strafbar und riskiert Strafen bis zu einer Höhe von 25 00 Euro. Nachzulesen im Tierschutzgesetz §3.

Während für Hunde auch ein Urlaub an der Seite von Herrchen und Frauchen zur schönsten Zeit des Jahres werden kann, bleiben die meisten Katzen lieber zuhause. Viele Samtpfoten hängen mehr an ihrer Umgebung als an ihren Menschen und verkraften es gut, wenn sie dort von einem lieben Menschen täglich gefüttert und gestreichelt werden. Wichtig:  Für die Betreuungsperson immer eine Checkliste  mit Urlaubsadresse, Tierarztadresse, Hinweisen zur Fütterung und zur Reinigung der Katzentoilette anfertigen. Findet sich kein Katzenliebhber, der die Betreuung übernimmt, ist auch die Unterbringung in einer Katzenpension möglich. (Vorher gut informieren und ansehen!)

Mein Kater Dschingis (hier mit Hund Joscha an Bord eines Segelbootes)  ist übrigens ein Reiseprofi, dem Ortswechsel nichts ausmachen..

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