Qualzucht – jeder Bürger kann Anzeige erstatten!

§ 11b des Tierschutzgesetzes (TSG) regelt, daß die sogenannte Qualzucht von Wirbeltieren verboten ist. Folgende Merkmale bei Katzen unterliegen dem absoluten Zuchtverbot:

1. Kurz- oder Schwanzlosigkeit bei Manx und Cymric
2. Kipp- oder Faltohr bei Scottish Fold oder Pudelkatze
3. Haarveränderungen bei Rex- und Sphynxkatzen, sofern im Einzelfall die Tasthaare derart betroffen sind, daß sie ihre Funktion nicht erfüllen können
4. Kurzköpfigkeit, die bei vielen Rassen, insbesondere bei Perserkatzen und Exotic Shorthair, Zuchtziel ist, sofern im Einzelfall eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung des Tieres, wie z. B. Röcheln oder tränende Augen infolge verengter Atemwege oder Tränenkanäle, erkennbar ist. Entscheidend ist nicht das äußere Erscheinungsbild, sondern das tierärztliche Urteil.
5. Über das W-Gen vererbte weiße Fellfarbe bei verschiedenen Rassen (ausgenommen sind Teilnehmer eines speziellen Zuchtprogramms)

Wer solche Tiere züchtet, ausstellt, im Internet oder per Verkaufsanzeige präsentiert, muss mit einer Anzeige rechnen. Kastraten werden nicht beanstandet..

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4 Reaktionen zu “Qualzucht – jeder Bürger kann Anzeige erstatten!”

  1. Birgitta Kuhlmey

    Guten Tag, auf meiner Webseite http://www.katzengenetik.com/faltohrkatzen-scottish-fold-co/ habe ich einen Link zu dieser Seite eingefügt.
    Der Text Ihrer Seite (oben) gefällt mir so gut, dass ich ihn gerne komplett auf meine Seite kopieren möchte – selbstverständlich mit ausführlicher Quellenangabe.
    Falls Sie damit einverstanden sind, bitte ich um eine kurze Nachricht.
    Mit freundlichen Grüßen – Birgitta Kuhlmey

  2. Dr. de Haas

    Sehr geehrte Frau Dr. Saathoff,

    ich weiß Sie sind keine gelernte Veterinärmedizinerin (sondern Germanistin?!). Trotzdem sollten Sie – vor allem beim so offensiven führen Ihres wissenschaftlichen Titels (“Doktor Cat”) – doch die wissenschaftlichen Standards einhalten. Insbesondere, weil Sie auf Ihrer eigenen Seite zur Berufsethik den folgenden Text hinterlegt haben:

    “Wir arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich fundiertem Wissen.”

    Die Bezeichnung als “Doktor Cat” finde ich für eine Germanistin aus wissenschaftlicher Sicht zumindest irritierend. Darum soll es hier aber nicht gehen. Ich störe mich viel mehr an der Aussage:

    “Folgende Merkmale bei Katzen unterliegen dem absoluten Zuchtverbot:”

    Fakt ist doch, dass der §11b, TSG, mangels Konkretisierungen praktisch nicht vollzogen wurde. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat 1999 daher ein „Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“ veröffentlicht. Dieses soll den Vollzugsbehörden eine Orientierungshilfe geben soll, ist jedoch NICHT rechtsverbindlich. (siehe hierzu bspw. die von Ihnen gerne zitiere Webseite von TASSO: https://www.tasso.net/Tierschutz/Tierschutzthemen/Heimtiere/Qualzucht-bei-Heimtieren)
    Ihrer Aussage ist daher aus juristisch-wissenschaftlicher Sicht schlichtweg falsch! In der gängigen Rechtssprechung gibt es zwar Einzelurteile bzgl. Haarveränderungen und weißer Fellfarbe. Eine entsprechende Entscheidung bei bspw. Faltohrkatzen wäre mir hingegen völlig neu – ich würde Sie deshalb um die zugehörigen Quellen bitten.

    Beste Grüße,

    Dr. de Haas

  3. info

    Hallo Dr. de Haas, schön, dass Sie meinen Blog lesen. Sollten Sie Veterinär mit eigener Praxis sein, klären Sie doch bitte Ihre Klienten über die Fakten auf. Dafür herzlichen Dank
    Beste Grüße
    Dr. Saathoff#

  4. Dr. de Haas

    Sehr geehrte Frau Dr. Saathoff,

    ich bin kein Veterinärmediziner – es geht mir hier auch nicht um eine veterinärmedizinisch-wissenschaftliche Bewertung. Das überlasse ich den Kollegen aus dem Fachgebiet (siehe bspw. meine obige Quelle). Es geht mir um eine juristische Bewertung (mein Fachgebiet).

    Aber ich entnehme Ihrer Antwort einfach mal, dass Sie keinerlei Quellen für Ihre ursprüngliche Aussage haben. Das wiederum entspricht keinesfalls “wissenschaftlichen Standards”, denen Sie sich laut Ihrer Webseiten selbst verschrieben haben. Diese Standards gelten übrigens Fachübergreifend (auch für Germanisten). Das es mit wissenschaftlichen Standards heutzutage in den meisten Diskussionen mit “Herzblut’ nicht weit her ist, ist mir durchaus bewusst. Das macht es aber nicht besser. Und insbesondere, wenn Sie so offensiv mit Ihrem akademischen Titel auftreten ist das meines Erachtens grenzwertig.

    Sie mögen im Kern vielleicht recht haben, aber gerade eine solche Verunsachlichung der Diskussion bietet Personen mit anderer Meinung eine unnötige Angriffsfläche. Vielleicht nehmen Sie sich dieser (meines Erachtens) sachlichen Kritik einfach an, ohne es direkt persönlich zu nehmen.

    Beste Grüße

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